Arbeiten in Kanada
Es ist nicht ratsam, eine Arbeitsstelle anzunehmen, ohne eine vorherige Bewilligung von den kanadischen Einreisebehörden zu erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob man für Kost und Logis arbeitet oder formell angestellt ist: Arbeiten ohne Bewilligung kann zur Ausweisung oder gar zu einem späteren Einreiseverbot führen!
Als Ausnahme gelten aber die Programme, die gemäss bilateralen Abkommen anerkannt sind („Stagiaires-Abkommen“) oder welche im Zusammenhang mit einem Sprachkurs oder Studium organisiert werden. Die Spracherlebnis Agentur kennt sich unter den gesetzlichen Bestimmungen und administrativen Abläufen sehr gut aus.
Was sagen unsere Kunden
Fabienne Bögli (22)Sprachaufenthalt in Vancouver, Canada
„Die Zeit vergeht wirklich wahnsinnig schnell und nun bin ich schon seit einem Monat hier... Ich habe mich sehr gut in Vancouver eingelebt und bin sehr glücklich, dass ich diese Entscheidung letzten Frühling getroffen habe.“
